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Steuerrechtliche Gewinnverlagerungen mittels konzerninterner Lizenzzahlungen

Bag om Steuerrechtliche Gewinnverlagerungen mittels konzerninterner Lizenzzahlungen

Die Anzahl an Staaten ist stark gestiegen, die für Nutzungsüberlassungen von immateriellen Vermögenwerten besondere Steuervergünstigungen (Lizenzboxen) eingeführt haben. Solche Lizenzboxen bieten insbesondere multinational tätigen Konzernen die Gelegenheit, ihre Konzernsteuerquote auf ein Minimum zu senken, indem Steuerbemessungsgrundlagen in Hochsteuerländern ausgehöhlt und Gewinne gezielt in Präferenzregime verlagert werden. Im Rahmen des BEPS-Projekts haben sich die OECD/G20-Staaten darauf verständigt, alle schädlichen Präferenzregime abzuschaffen oder an den Nexus-Ansatz anzupassen. Dennoch entschied sich Deutschland für einen Sonderweg und führte mit § 4j EStG die Lizenzschranke ein. Die Arbeit widmet sich der Lizenzschranke gemäß § 4j EStG und nimmt eine verfassungs-, europa- und abkommensrechtliche Überprüfung vor.

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  • Sprog:
  • Tysk
  • ISBN:
  • 9783631875094
  • Indbinding:
  • Hardback
  • Sideantal:
  • 278
  • Udgivet:
  • 31. maj 2022
  • Størrelse:
  • 153x19x216 mm.
  • Vægt:
  • 475 g.
  • 2-3 uger.
  • 12. december 2024
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Beskrivelse af Steuerrechtliche Gewinnverlagerungen mittels konzerninterner Lizenzzahlungen

Die Anzahl an Staaten ist stark gestiegen, die für Nutzungsüberlassungen von immateriellen Vermögenwerten besondere Steuervergünstigungen (Lizenzboxen) eingeführt haben. Solche Lizenzboxen bieten insbesondere multinational tätigen Konzernen die Gelegenheit, ihre Konzernsteuerquote auf ein Minimum zu senken, indem Steuerbemessungsgrundlagen in Hochsteuerländern ausgehöhlt und Gewinne gezielt in Präferenzregime verlagert werden. Im Rahmen des BEPS-Projekts haben sich die OECD/G20-Staaten darauf verständigt, alle schädlichen Präferenzregime abzuschaffen oder an den Nexus-Ansatz anzupassen. Dennoch entschied sich Deutschland für einen Sonderweg und führte mit § 4j EStG die Lizenzschranke ein. Die Arbeit widmet sich der Lizenzschranke gemäß § 4j EStG und nimmt eine verfassungs-, europa- und abkommensrechtliche Überprüfung vor.

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