Qualitätssicherung im Krankenhaus. Geben Sekundärdaten aus den gesetzlichen Qualitätsberichten Hinweise auf den Erfolg von Mindestmengen?
- Indbinding:
- Paperback
- Sideantal:
- 100
- Udgivet:
- 16. februar 2021
- Udgave:
- 21001
- Størrelse:
- 148x8x210 mm.
- Vægt:
- 157 g.
- 2-3 uger.
- 7. december 2024
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Beskrivelse af Qualitätssicherung im Krankenhaus. Geben Sekundärdaten aus den gesetzlichen Qualitätsberichten Hinweise auf den Erfolg von Mindestmengen?
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Medizin - Krankenhauswesen, Klinische Medizin, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jahr 2018 wurden 190.427 Endoprothesen am Kniegelenk implantiert. Aus diesem Grund soll innerhalb der vorliegenden Arbeit überprüft werden, ob die Mindestmengenregelungen und die Qualitätsindikatoren im Bereich des Einsetzens von künstlichen Kniegelenken aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 signifikante Hinweise darauf geben, ob die Einhaltung der Mindestmengen auch zu einer Verbesserung der Qualität führt. Dazu werden die Qualitätsindikatoren "Indikation zur elektiven Knieendoprothesen-Erstimplantation" und die "Beweglichkeit bei Entlassung" des Krankenhauses betrachtet.
Im Jahr 2004 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Mindestmengenregelung für ausgewählte planbare Behandlungen eingeführt, u.a. für das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks. Bei diesen Behandlungen besteht ein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit einer durchgeführten Operation und der daraus resultierenden Behandlungsqualität. Ziele der Mindestmengenvereinbarung sind zum einen die Erhöhung der Versorgungsqualität aus Patientensicht und zum anderen die Einschränkung der Einrichtungen, die solche Operationen durchführen können. Denn nur ein Krankenhaus, welches die vorgegebenen Mindestmengen erreicht, darf auch im Folgejahr diese Operation erneut durchführen und zulasten der Krankenversicherungen entsprechend abrechnen. Trotz dieser strikten Vorgaben gibt es Möglichkeiten, bei denen auch Einrichtungen, die nicht die vorgegebene Mindestmenge erreichen, die Behandlung weiterhin durchführen können. Dies zeigt die von der Science Media Center Germany durchgeführte Studie aus dem Jahr 2019, aus der hervorgeht, dass von 1157 Krankenhäusern in Deutschland, die an der Mindestmengenversorgung teilnehmen, nur 459 diese erreichen.
2017 untersuchten Mansky et al. den Zusammenhang zwischen den Mindestmengen verschiedener Leistungsbereiche und der Behandlungsqualität anhand der Krankenhaussterblichkeit der Patienten. Das Ergebnis zeigt, dass es ein geringeres Sterberisiko in Krankenhäusern mit Erreichung der Mindestmengen gibt als in Krankenhäusern, die unterhalb der Mindestmengengrenze liegen.
Im Jahr 2004 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Mindestmengenregelung für ausgewählte planbare Behandlungen eingeführt, u.a. für das Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks. Bei diesen Behandlungen besteht ein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit einer durchgeführten Operation und der daraus resultierenden Behandlungsqualität. Ziele der Mindestmengenvereinbarung sind zum einen die Erhöhung der Versorgungsqualität aus Patientensicht und zum anderen die Einschränkung der Einrichtungen, die solche Operationen durchführen können. Denn nur ein Krankenhaus, welches die vorgegebenen Mindestmengen erreicht, darf auch im Folgejahr diese Operation erneut durchführen und zulasten der Krankenversicherungen entsprechend abrechnen. Trotz dieser strikten Vorgaben gibt es Möglichkeiten, bei denen auch Einrichtungen, die nicht die vorgegebene Mindestmenge erreichen, die Behandlung weiterhin durchführen können. Dies zeigt die von der Science Media Center Germany durchgeführte Studie aus dem Jahr 2019, aus der hervorgeht, dass von 1157 Krankenhäusern in Deutschland, die an der Mindestmengenversorgung teilnehmen, nur 459 diese erreichen.
2017 untersuchten Mansky et al. den Zusammenhang zwischen den Mindestmengen verschiedener Leistungsbereiche und der Behandlungsqualität anhand der Krankenhaussterblichkeit der Patienten. Das Ergebnis zeigt, dass es ein geringeres Sterberisiko in Krankenhäusern mit Erreichung der Mindestmengen gibt als in Krankenhäusern, die unterhalb der Mindestmengengrenze liegen.
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