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Das Verbot des Rückkaufhandels gemäß § 34 Abs. 4 GewO

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Das Rückkaufhandelsverbot gemäß § 34 Abs. 4 GewO ist zuletzt vermehrt in den Fokus der Gerichte geraten. Das hängt mit Klagen von Verbrauchern zusammen, die bei Liquiditätsengpässen entsprechende Geschäftsmodelle beanspruchten und sich benachteiligt fühlten. Oft handelt es sich um sogenannte ¿Sale-and-rent-back¿-Verträge. Philip Raillon beleuchtet das Verhältnis des Rückkaufhandelsverbots zum Pfandleih- und Kreditwesen. Er ordnet die Verbotsnorm verwaltungs-, zivil-, verfassungs- sowie europarechtlich ein. Der Autor setzt sich kritisch mit bisherigen Urteilen auseinander und entwickelt eine von der BGH-Ansicht abweichende Normanwendung. Anhand dieser überprüft er konkrete Praxisbeispiele. Im Ergebnis stellt der Verfasser einen unzureichenden Verbraucherschutz fest. Er entwickelt einen Reformvorschlag, mit dem Lücken im Schutzgehalt geschlossen würden.

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  • Sprog:
  • Tysk
  • ISBN:
  • 9783658430641
  • Indbinding:
  • Paperback
  • Sideantal:
  • 340
  • Udgivet:
  • 16. november 2023
  • Udgave:
  • 23001
  • Størrelse:
  • 148x19x210 mm.
  • Vægt:
  • 441 g.
  • 8-11 hverdage.
  • 15. januar 2025
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Beskrivelse af Das Verbot des Rückkaufhandels gemäß § 34 Abs. 4 GewO

Das Rückkaufhandelsverbot gemäß § 34 Abs. 4 GewO ist zuletzt vermehrt in den Fokus der Gerichte geraten. Das hängt mit Klagen von Verbrauchern zusammen, die bei Liquiditätsengpässen entsprechende Geschäftsmodelle beanspruchten und sich benachteiligt fühlten. Oft handelt es sich um sogenannte ¿Sale-and-rent-back¿-Verträge. Philip Raillon beleuchtet das Verhältnis des Rückkaufhandelsverbots zum Pfandleih- und Kreditwesen. Er ordnet die Verbotsnorm verwaltungs-, zivil-, verfassungs- sowie europarechtlich ein. Der Autor setzt sich kritisch mit bisherigen Urteilen auseinander und entwickelt eine von der BGH-Ansicht abweichende Normanwendung. Anhand dieser überprüft er konkrete Praxisbeispiele. Im Ergebnis stellt der Verfasser einen unzureichenden Verbraucherschutz fest. Er entwickelt einen Reformvorschlag, mit dem Lücken im Schutzgehalt geschlossen würden.

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