Aufbau eines Berichtes uber eine Pflichtprufung gemass 321 HGB
- Indbinding:
- Paperback
- Sideantal:
- 38
- Udgivet:
- 16. juli 2007
- Størrelse:
- 148x210x2 mm.
- Vægt:
- 64 g.
- 8-11 hverdage.
- 29. november 2024
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Beskrivelse af Aufbau eines Berichtes uber eine Pflichtprufung gemass 321 HGB
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,7, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Veranstaltung: Prüfungswesen/Steuern, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Prüfungsbericht ist die detaillierte schriftliche Berichterstattung des (Konzern-)Abschlussprüfers über Prüfungsverlauf und -ergebnis. Maßgebend für die Erstellung eines Prüfungsberichtes sind § 321 HGB ¿Prüfungsbericht¿ und der IDW PS 450 ¿Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen¿ sowie z.T. die ehemalige Rechtslage des gleichnamigen IDW FG 2/1988.
Für den Aufbau des Prüfungsberichtes gem. § 321 HGB bestehen generell keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen. Die Gliederung muss jedoch den Mindestanforderungen der ¿Pflichtbestandteile¿ gem. Wortlaut des § 321 HGB genügen sowie sich grundsätzlich an der vorgegebenen Gliederung in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berichterstattung
(IDW PS 450) halten. Die Entscheidung über die adäquate Strukturierung der Berichterstattung ist letztendlich vom Jahresabschlussprüfer pflichtgemäß nach Würdigung seiner Berufspflichten sowie des Informationsanspruchs der Berichtsadressaten zu treffen. Dabei sind die Gliederung sowie Form der Berichterstattung im Prüfungsbericht und dessen Anlagen, soweit nicht sachliche Gründe ein Abweichen gebieten, im Zeitverlauf beizubehalten.
Mustergliederung (gemäß IDW PS 450 und WP-Handbuch) eines Einzelabschluss-Prüfungsberichtes (gemäß § 321 HGB):
A. Prüfungsauftrag
B. Grundsätzliche Feststellungen
1. Lage des Unternehmens
1.1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
1.2. Entwicklungsbeeinträchtigungen oder bestandsgefährdende Tatsachen
2. Unregelmäßigkeiten
2.1. Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
2.2. Sonstige Unregelmäßigkeiten
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
2. Jahresabschluss
2.1. Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
2.2. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
2.3. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
3. Lagebericht
E. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrages
G. Bestätigungsvermerk
H. Anlagen zum Prüfungsbericht
Für den Aufbau des Prüfungsberichtes gem. § 321 HGB bestehen generell keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen. Die Gliederung muss jedoch den Mindestanforderungen der ¿Pflichtbestandteile¿ gem. Wortlaut des § 321 HGB genügen sowie sich grundsätzlich an der vorgegebenen Gliederung in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berichterstattung
(IDW PS 450) halten. Die Entscheidung über die adäquate Strukturierung der Berichterstattung ist letztendlich vom Jahresabschlussprüfer pflichtgemäß nach Würdigung seiner Berufspflichten sowie des Informationsanspruchs der Berichtsadressaten zu treffen. Dabei sind die Gliederung sowie Form der Berichterstattung im Prüfungsbericht und dessen Anlagen, soweit nicht sachliche Gründe ein Abweichen gebieten, im Zeitverlauf beizubehalten.
Mustergliederung (gemäß IDW PS 450 und WP-Handbuch) eines Einzelabschluss-Prüfungsberichtes (gemäß § 321 HGB):
A. Prüfungsauftrag
B. Grundsätzliche Feststellungen
1. Lage des Unternehmens
1.1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
1.2. Entwicklungsbeeinträchtigungen oder bestandsgefährdende Tatsachen
2. Unregelmäßigkeiten
2.1. Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung
2.2. Sonstige Unregelmäßigkeiten
C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
2. Jahresabschluss
2.1. Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
2.2. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
2.3. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
3. Lagebericht
E. Feststellungen zum Risikofrüherkennungssystem
F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrages
G. Bestätigungsvermerk
H. Anlagen zum Prüfungsbericht
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