Anwendung der Grundsätze zur Haftung für Links auf urheberrechtswidrige Inhalte aus EuGH GS Media (C-160/15) auf Suchmaschinen?
- Indbinding:
- Paperback
- Sideantal:
- 48
- Udgivet:
- 6. februar 2019
- Udgave:
- 19001
- Størrelse:
- 148x4x210 mm.
- Vægt:
- 84 g.
- 2-3 uger.
- 12. december 2024
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Beskrivelse af Anwendung der Grundsätze zur Haftung für Links auf urheberrechtswidrige Inhalte aus EuGH GS Media (C-160/15) auf Suchmaschinen?
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 14 Punkte, Humboldt-Universität zu Berlin (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit fragt nach der Haftung von Suchmaschinen aus urheberrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
¿Quod non est in google, non est in mundo.¿ - Die Tätigkeit von Suchmaschinen ist von enormer Wichtigkeit für die Funktionsfähigkeit des World Wide Web. Auch der EuGH berücksichtigt in seiner Grundsatzentscheidung GS Media/Sanoma die besondere Bedeutung von Hyperlinks, wie sie von Suchmaschinen ausgegeben werden, für die Funktionsfähigkeit des Netzes mit seiner unüberschaubaren Informationsflut. Diese Bewertung wird durch den BGH geteilt, wenn er in seiner Vorschaubilder-III-Entscheidung die Grundsätze des EuGH erstmals auf die Tätigkeit von Suchmaschinen anwendet. Das Gericht bekräftigt in dem Urteil außerdem, dass ohne die Zuhilfenahme von Suchmaschinen ein effizienter Zugriff auf online zugängliche Quellen ausgeschlossen wäre. Auch in der Literatur ist man sich einig: Die Tätigkeit von Suchmaschinen stellt eine der wichtigsten Funktionen der gesamten Internettechnologie dar.
Gleichwohl darf dieses Argument nicht dazu dienen, Suchmaschinen generell von jeglicher Verantwortung freizustellen. Schließlich stehen hinter den Suchplattformen mächtige Unternehmen, die über genügend Ressourcen verfügen, um ihren Beitrag im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen zu leisten. Es gilt vielmehr, verhältnismäßig abzuwägen zwischen den Interessen der Rechteinhaber, der Suchmaschinenbetreiber und dem Interesse der Nutzer an einem effizient funktionierenden Netz. Aus dem Spannungsfeld von Bedeutung und Verantwortung ergibt sich eine Grundfrage, welcher diese Arbeit nachgehen wird: Welche Haftungsmaßstäbe sind für Suchmaschinen im Urheberrecht angebracht? Hinweise bietet die richtungsweisende Entscheidung des EuGH (GS-Media/Sanoma), die sich mit der urheberrechtlichen Relevanz des Verlinkens, der Kerntätigkeit von Suchmaschinen, beschäftigt.
Im Folgenden wird nach einer technischen Einführung die bisherige Haftung von Suchmaschinenbetreibern in Deutschland dargestellt, danach die Grundsätze der wegweisenden Entscheidung des EuGH aufgezeigt und anschließend untersucht, welche Auswirkungen das Urteil nach Ansicht der Verfassers auf das zukünftige Ausmaß der Haftung von Suchmaschinenbetreibern haben wird.
¿Quod non est in google, non est in mundo.¿ - Die Tätigkeit von Suchmaschinen ist von enormer Wichtigkeit für die Funktionsfähigkeit des World Wide Web. Auch der EuGH berücksichtigt in seiner Grundsatzentscheidung GS Media/Sanoma die besondere Bedeutung von Hyperlinks, wie sie von Suchmaschinen ausgegeben werden, für die Funktionsfähigkeit des Netzes mit seiner unüberschaubaren Informationsflut. Diese Bewertung wird durch den BGH geteilt, wenn er in seiner Vorschaubilder-III-Entscheidung die Grundsätze des EuGH erstmals auf die Tätigkeit von Suchmaschinen anwendet. Das Gericht bekräftigt in dem Urteil außerdem, dass ohne die Zuhilfenahme von Suchmaschinen ein effizienter Zugriff auf online zugängliche Quellen ausgeschlossen wäre. Auch in der Literatur ist man sich einig: Die Tätigkeit von Suchmaschinen stellt eine der wichtigsten Funktionen der gesamten Internettechnologie dar.
Gleichwohl darf dieses Argument nicht dazu dienen, Suchmaschinen generell von jeglicher Verantwortung freizustellen. Schließlich stehen hinter den Suchplattformen mächtige Unternehmen, die über genügend Ressourcen verfügen, um ihren Beitrag im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen zu leisten. Es gilt vielmehr, verhältnismäßig abzuwägen zwischen den Interessen der Rechteinhaber, der Suchmaschinenbetreiber und dem Interesse der Nutzer an einem effizient funktionierenden Netz. Aus dem Spannungsfeld von Bedeutung und Verantwortung ergibt sich eine Grundfrage, welcher diese Arbeit nachgehen wird: Welche Haftungsmaßstäbe sind für Suchmaschinen im Urheberrecht angebracht? Hinweise bietet die richtungsweisende Entscheidung des EuGH (GS-Media/Sanoma), die sich mit der urheberrechtlichen Relevanz des Verlinkens, der Kerntätigkeit von Suchmaschinen, beschäftigt.
Im Folgenden wird nach einer technischen Einführung die bisherige Haftung von Suchmaschinenbetreibern in Deutschland dargestellt, danach die Grundsätze der wegweisenden Entscheidung des EuGH aufgezeigt und anschließend untersucht, welche Auswirkungen das Urteil nach Ansicht der Verfassers auf das zukünftige Ausmaß der Haftung von Suchmaschinenbetreibern haben wird.
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