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    Lernziele: Sie kennen die gesetzlichen Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungs teuer und sind mit den wesentlichen rechtlichen Bestirnmungen vertraut. 1. Charakterisierung der Erbschaft-und Schenkungsteuer Die Erbschaftsteuer besteuert den Vermogensanfall, der sich von Todes wegen vollzieht. Aber auch die unentgeltlichen Vermogensubertragungen unter Lebenden, das heit Schenkungen, werden zur Steuer herangezogen. Die Steuer, die fur einen solchen Vermogensubergang unter Lebenden anfallt, wird als Schenkungs teuer bezeichnet. Von der Erbschaftsteuer wird auch in periodischen Abstanden das Vermogen von Familienstiftungen und Familienvereinen erfat. Die Erbschaftsteuer ist keine Nachlasteuer, sondern eine Erbanfallsteuer, es wird der Erbanfall beim einzelnen Erben besteuert und nicht die Erbmasse als solche. Die Erbschaftsteuer wird zu den Besitzsteuern gerechnet. denn sie wird vom Vermogen erhoben. Sie rechnet dabei zu den einheitswertabhangigen Steuern, denn das der Erbschaftsteuer unterlie- gende Vermogen setzt sich aus verschiedenen Vermogensarten zusammen. fur die uberwiegend (Grundbesitz) Einheitswerte festgestellt werden. Man kann die Erbschaftsteuer aber auch als Verkehrsteuer ansehen. weil sie den ubergang von Vermogen belastet. Bei der Erbschaftsteuer uberschneiden sich die Merkmale von Besitz-und Verkehrsteuer.