Bøger af Dieter Ewringmann
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- Ein Beitrag Zur Positiven Theorie OEffentlicher Bedarfe
823,95 kr. 1 Nach § 9 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967, BGBI I, S. 582, ist der Haushaltswirtschaft des Bundes eine mittelfristige Finanz planung zugrunde zu legen; nach § 14 des Gesetzes gilt das auch für die Bundesländer. Die erste Finanzplanung des Bundes wurde für die Periode 1967 bis 1971 aufgestellt; s. dazu Bun destagsdrucksache V 12065 vom 11. 8. 1967. Die Arbeit beschäftigt sich im weiteren nur mit den Gemeinden; auch soweit von »kommunal« gesprochen wird, sind daher in der Regel lediglich die Gemeinden, nicht aber die Gemeinde verbände gemeint. 3 Nach einer Umfrage des Deutschen Städte tages hatten bereits 1967 insgesamt 53 Städte einen Finanzplan vorgelegt (Reformen für die Städte von morgen. Freie Bürger - Moderne Verwal tung - Gesunde Finanzen. Neue Schriften des Deutschen Städtetages, H. 22, Köln 1967, S. 103). Der Städtetag kam dann allerdings zu dem Ergebnis, »daß die Finanzplanung in den Städten in vielfältiger Variation anzutreffen ist, von der Aufstellung einfacher Investitions zusammenstellungen über die Erarbeitung von Investitionsplänen und Finanzierungsvorschlä gen bis hin zu einer umfassenden Planung, in der die Ergebnisse der Vorausschau der Entwick lung des ordentlichen Haushalts mit den Ergebnissen umfassender Investitionsbedarfsermittlun gen in einem ,Finanz- und Investitionsplan' abgestimmt werden«. (Deutscher Städtetag, 14. Hauptversammlung vom 21. -23. 6. 1967 in Bremen, Arbeitskreis I: Finanzreform - Finanz planung, Arbeitsunterlage B, Mittelfristige Finanzplanung, S. 3.
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609,95 kr. Die Gemeinden beklagen sich, und dies sicherlich zu Recht, Uber eine zunehmende Einengung der kommunalpolitischen Hand lungsspielraume, die eine vernUnftige und den sich wande- den Rahmenbedingungen entsprechende Gestaltung und Beeinflussung der langerfristigen kommunalen Entwicklung erschwert, wenn nicht gar unmoglich macht. Die Irtflexibilitat der kommunalen Budgets, die durch staatliche Normvorhaben zur AufgabenerfUllung, durch enger werdende Ressourcenspielraume und durch unzweckmaBige Mittelverwendungen und -bindungen entstanden ist, hat insbe sondere die Moglichkeiten fUr eine innovative Kommunalpolitik und die Bereitschaft sowie die Fahigkeit zu einer konsequenten Stadt entwicklungsplanung verringert. Es nimmt daher kaum Wunder, daB nach der Territorialreform nunmehr Funktionalreformen und Re formen sowie Anpassungen des kommunalen Finanzsystems gefordert werden, die der Kommunalpolitik wieder zu neuen Gestaltungsspiel raumen und zu einer rationalen AufgabenerfUllung verhelfen sollen. In diesem Zusammenhang wird freilich vielfach Ubersehen, daB es eigentlich zunachst Sache der Gemeinden ist, eigene Rationali sierungsreserven auszuschopfen. Das Wachs tum der kommunalen Aus gaben und die Anforderungen, die im Sinne einer gestaltenden Kom munalpolitik an die Gemeinden gestellt werden, sind AnlaB genug, die tiberkommenen Strukturen und Ablaufe auf ihre Tauglichkeit und Rationalitat zu liberprlifen. Dazu gehort insbesondere eine Ver besserung des kommunalen Planungs- und Budgetierungssystems und eine damit in engem Zusammenhang stehende "Rationalisierung" der kommunalen AufgabenerfUllung.
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