Bøger af Andreas Nobitschek
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- 465,95 kr.
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721,95 kr. Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der damit einhergehende Verlauf der COVID-19-Pandemie hat weltweit Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Leben. Die notwendigen staatlichen Eingriffe zur Eindämmung der Pandemie bewirken eine Verlangsamung der Globalisierung und führen zu wirtschaftlichen Verwerfungen in den nationalen und internationalen Volkswirtschaften. Zu einem der bedeutendsten Wirtschaftssektoren zählt der Tourismus und die Gastronomie, der durch die einschneidenden öffentlich-rechtlichen Maßnahmen der Betriebsschließungen, Betretungsverbote und Auflagen von und innerhalb der Betriebsstätten besonders betroffen ist. Daraus resultierend, ergeben sich eine Vielzahl von juristischen Fragestellungen in Bezug auf das Bestandsrecht und die Geschäftstätigkeit vieler Unternehmen, um krisenbedingte Umsatzrückgänge, die zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsschwierigkeiten führen, zu vermeiden. Die österreichische Bundesregierung hat umfangreiche finanzielle Hilfen in Form von direkten und indirekten Fördermaßnahmen bereitgestellt, um die langfristigen negativen wirtschaftlichen Folgen für Unternehmer abzufedern und diese zu entlasten. Die Betretungsverbote für Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe und deren Folgewirkungen im Zuge der COVID-19-Maßnahmengesetze und Verordnungen führen zu kontroversen Auseinandersetzungen von Mieter und Vermieter, darüber ob diese Maßnahmen zur partiellen oder gänzlichen Unbrauchbarkeit des Bestandsobjektes führen und somit eine Mietzinsminderung gegeben ist. Ferner beschäftigt Bestandgeber und Bestandnehmer die Frage ob, eine allfällige Mietzinsminderung einer Geschäftsräumlichkeit aus pandemiebedingten Umsatzrückgängen infolge eines Rückganges der Kundenfrequenz zulässig ist bzw. ob ein Erlass des Mietzinses bei der Möglichkeit das Geschäftslokal zu Lieferservices und zur Abholung von zubereiteten Speisen und Getränken zu nutzen, besteht. Das COVID-19-Virus stellt als anzeigepflichtige Krankheit unstrittig den Tatbestand einer Seuche dar und ist iSd § 1104 ABGB als außerordentlicher Zufall zu werten. Die Rechtsfolge des § 1104 ABGB sieht daher bei der Unbenutzbarkeit der Sache ausdrücklich einen Erlass des Mietzinses vor. Die Brauchbarkeit der Bestandsache orientiert sich nach dem Verkehrszweck oder nach der Verkehrssitte.
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570,95 kr. Angesichts der demografischen Entwicklung, verbunden mit der steigenden Lebenserwartung, zunehmenden Urbanisierung und der damit verbundenen anwachsenden Bevolkerungszahl bei gleichbleibender Stadtflache liegt es nahe, die innerstadtische Nachverdichtung, die sich bisweilen grotenteils auf den Ausbau der Dachgeschoe konzentriert hat, zukunftig durch das Potential zur vertikalen, ressourcenschonenden Nachverdichtung zu heben, um den angespannten Wohnungsmarkt und steigende Bodenpreise zu entlasten. Die Gemeinde Wien als Eigentmerin von ca. 220.000 Wohneinheiten, die in etwa 25% des Wohnungsbestandes der Bundeshauptstadt darstellen, knnte mit ihrer langen Tradition der sozialen Wohnbaupolitik dazu beitragen, den zuknftigen Bedarf an Wohnflchen innerhalb des urbanen Raumes zu decken. Als Basis der Aufarbeitung der Studie dient die Auswahl der in Frage kommenden Gebudetypologien der Gemeinde Wien der Jahre 1950 - 1970, die Beleuchtung der aktuellen Flchenwidmung und Bebauung sowie die Analyse des Potenziales fr eine vertikale Nachverdichtung ohne signifikanten nderungen der Flchenwidmung und Bebauung. Ferner werden etwaige einschrnkende Rahmenbedingungen fr den Holzbau in der Wiener Bauordnung und OIB Richtlinien evaluiert sowie erforderliche Manahmen zum Schutz der Bestandsmieter/innen aufgezeigt.
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461,95 kr. In der Bauwirtschaft ist aus wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und umweltpolitischer Sicht der Druck nach kosten- und flachensparendem nachhaltigem Bauen evident. Auch wenn der Begriff Nachhaltigkeit"e; selbst durch seinen inflationaren Gebrauch oftmals schon etwas abgenutzt wirkt, nimmt nachhaltiges Bauen auf hohem Niveau im Bausektor mittlerweile eine zentrale Stellung ein. Eine Renaissance des mehrgeschossigen Holzbaus setzte in Osterreich mit der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften - OIB Richtlinien ein. Der moderne Holzbau der Rahmenbauweise zeichnet sich sowohl durch seine kologischen Vorzge und als mehrheitlich, nachwachsende Ressource als auch durch den hohen produktionstechnischen, witterungsunabhngigen Vorfertigungsgrad und dem damit verbundenen vergleichbar kostengnstigen Baumaterial aus. In einer Projektstudie eines mehrgeschossigen Wohnbaues wird die Wirtschaftlichkeit der Bauweisen Holzrahmen und Stahlbeton anhand des DCF Verfahrens und des Ertragswertverfahrens beleuchtet. Ausgehend von der Herstellung der bauphysikalischen quivalenz beider Baumaterialien, wie Wrme- und Schalldmmwerten, Brandschutz, sowie der Gegenberstellung der Herstellungskosten wird anhand der DCF Methode ein immobilienwirtschaftlicher Vergleich der beiden Bauweisen ber den Zeitraum von 10 Jahren gezogen.
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- Holzrahmen- versus Stahlbetonbauweise im mehrgeschossigen Wohnbau
704,95 kr. - Bog
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- Vertikale Nachverdichtung am Beispiel von bestehenden Wohnhausanlagen der Stadtgemeinde Wien der Bestandstypologien der Baualtersklassen 1950
804,95 kr. - Bog
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