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  • - Konzentration und Wettbewerbspolitik auf Medienmarkten
    af Andreas Kern
    324,95 kr.

  • - Vergleichende Betrachtung der NS-Kennzeichnungspflicht fur Juden und Judinnen in Deutschland/Polen/Frankreich
    af Andreas Kern
    366,95 kr.

    Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,5, Universität Wien (Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Da der nationalsozialistische Judenstern bewusst Anleihen einer mittelalterlichen Tradition der Kennzeichnung und Segregation aufnimmt, sei die Genese der mittelalterlichen Kennzeichnungspflicht zu Beginn der Seminararbeit kurz umrissen.Nach der Machtergreifung der NSDAP im Jahr 1933 wurden Juden und Jüdinnen stigmatisiert und eine Politik der Ausgrenzung betrieben. Unter dem Vorwand einer ¿jüdischen Kriegserklärung¿ gegen Deutschland wurde ab dem 1.April 1933 ein reichsweiter Boykott gegen jüdische Gewerbetreibende durchgeführt. Mit den Nürnberger Gesetzen von 1935 definierte das NS-Regime rassische Kategorien für die bedrängte Bevölkerungsgruppe, die von Verboten und Sonderregeln begleitet wurden. Die allgemeine äußerliche Kennzeichnungspflicht wurde vom NS-Regime bereits in einer sehr frühen Phase erwogen, aber aufgrund verschiedener Bedenken wieder verworfen. Die vorliegende Arbeit soll die unterschiedlichen Handlungsspielräume für die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht in Deutschland, Polen und in Frankreich näher erläutern.Denn keineswegs wurde der Judenstern im NS-Machtbereich überall gleichzeitig eingeführt. Polen machte mit 1939 den Vorreiter, erst 1941 folgte Deutschland und 1942 folgte die besetzten westlichen Gebiete wie Frankreich, Belgien oder die Niederlande.

  • - Untersuchung zur rucklaufigen Verwendung der Visco-Transmission in Neufahrzeugen
    af Andreas Kern
    334,95 kr.

  • - Untersuchung zur rucklaufigen Verwendung der Visco-Transmission in Neufahrzeugen
    af Andreas Kern
    388,95 kr.

  • af Andreas Kern
    582,95 kr.

    Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,3, Universität Hamburg (Allokation und Wettbewerb), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte beruht auf der EU-Elektrizitäts-Binnenmarktrichtlinie (96/92/EG) und wurde in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) umgesetzt. Von 1998 bis 2005 wurde ein verhandelter Netzzugang praktiziert, indem alle Netzzugangsbedingungen durch Verbändevereinbarungen geregelt wurden. Diese Vereinbarungen führten aber nicht zu einer Belebung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten, sondern zu einer Zunahme der Konzentration. 2005 waren von den acht großen Energiekonzernen nur noch vier am Markt. In ihrem Besitz befinden sich neben dem Übertragungsnetz auch ca. 90 % der Kraftwerke. Nachdem die Strompreise immer weiter anstiegen, gab das Wirtschaftsministerium dem Druck der Verbraucherschutzverbänden nach und setzte eine Regulierungsbehörde ein. Diese wurde in die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post integriert und in Bundesnetzagentur (BNetzA) umbenannt.Zu den Aufgaben der BNetzA gehört die Entflechtung und Regulierung der Energieversorgungsnetze und die Kontrolle der Netznutzungsentgelte. Die derzeitige Kontrolle über die Entgelte erfolgt durch eine kostenbasierte Preisregulierung in Form von Prüfungen und Genehmigungen bzw. Kürzungen. Die erste Genehmigungsrunde für die Netzentgeltgenehmigung der Energiewirtschaft durch die BNetzA ist abgeschlossen. Die Forderungen der Netzbetreiber wurden um ca. 2,5 Milliarden Euro gekürzt. Auf dem Strommarkt wurden Kürzungen von Durchschnittlich 13 % durchgesetzt; auf dem Gasmarkt von rund 12 % (Vgl. Bünder 2007, S. 1). Die Netzkosten machen ca. 22 % des Gaspreises und ca. 39 % des Strompreises aus.Auch in der gerade begonnenen zweiten Entgeltgenehmigungsrunde wurden bereits Kürzungen der beantragten Netzentgelte im Verteilnetzbereich durchgesetzt. Für die Vattenfall Europe Distribution GmbH Berlin betrug diese 16 %, für Hamburg 18 % (Vgl. BNetzA 2008). Dies bewirkt eine Senkung des Endverbraucherpreises um einen Prozentpunkt. Der zweiten Genehmigungsrunde kommt besondere Bedeutung zu, da sie die Ausgangsbasis für die Anreizregulierung bildet, die zum 01.01.2009 eingeführt wird. Der Wechsel des Regulierungssystems erfolgt um bei den Netzbetreibern dynamische Impulse zu setzen, die in der derzeitigen kostenbasierten Regulierung unterbleiben.