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Bøger i Bankwirtschaftliche Schriftenreihe serien

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  • af Georg Tegethoff
    634,95 kr.

    Vorliegende Arbeit verdankt ihre Entstehung der Anregung von Herrn Professor Dr. Hanns Linhardt, der schon in frühen Jahren gewisse Fortbildungsformen der angelsächsischen Treuhand wissenschaftlich untersucht hat. Die Idee der Treuhand wurzelt im Rechtsempfinden des deutschen Volkes und hat ihre erste Ausprägung im germanischen Lehensrecht erhalten. Aber während dieses Rechtsinstitut in Deutschland infolge der Rezeption des römischen Rechts nahezu in Vergessenheit geriet, hat es sich in England beispiellos entwickeln und zu einer der verbreitetsten und gewöhnlichsten Einrichtungen des englischen Rechts werden können. "Of all the exploits of Equity the largest and the most important is the invention and development of theTrust" stellt der berühmte englische Rechts­ historiker Maitland (Siebert, Wolfgang, Das rechtsgeschäftliche Treuhandverhält­ nis, Marburg 1933, S. 57) fest. Vom englischen Mutterland, wo jedoch das Treuhänderamt mit der natürlichen Person verbunden blieb (trustee), wurde der trust mit der Billigkeitsrecht­ sprechung in die nordamerikanischen Kolonien übertragen. In den USA fand er seine größte Entfaltung und weiteste Verbreitung durch die Vermögensakkumula­ tion des 19. Jahrhunderts, das Felix Somary als "einmalige Xra der Erschließung eines großen Kontinents" bezeichnet (Krise und Zukunft der Demokratie, Zürich 1952, S. 48). Dort hat auch der Treuhandgedanke in den trust companies, einer bestimmten Gruppe von Geschäftsbanken, in gewissem Sinne seine Vollendung erfahren, die ihn durch Anpassung an die wirtschaftlichen Bedürfnisse immer wieder mit neuem Leben erfüllten.

  • - Insbesondere Bankenpublizistik
    af Horst Pastuszek
    632,95 kr.

  • - Grundzuge Des Burgerlichen Rechts, Familienrecht, Erbrecht, Vertretung -- Vollmacht
    af Raban von Spiegel
    612,95 kr.

    Das vorliegende Heft beschäftigt sich mit drei ve1'schiedenen Themengruppen: 1. Familienrecht, 2. Erbrecht und 3. Vertretung - Vollmacht. Diese drei Gebiete stehen in der Bankpraxis in vorderster Linie der Proble­ matik im Zusammenhang mit der Führung von Konten und Depots bzw. mit der Rückführung von Krediten. Es kann jedoch nicht geleugnet werden, daß gerade auf diesem Schwerpunkt bei vielen Bankangestellten nur bruchstück­ artiges Wissen vorhanden ist. Meist besteht die Begründung für die Lösung eines Problems darin, daß man sagt: "Wir machen es eben so." Es darf hier hervorgehoben werden, daß man es "eben so" machen kann, daß man aber wissen muß, was das Gesetz in der einzelnen Situation als rechtens ansieht. Erst wenn man das weiß, kann man das Risiko ermessen, das man läuft, wenn man es "eben so" macht. Als Generalformel kann man daher für die drei Gebiete sagen: Man sollte genau wissen, was man - entsprechend den zwingenden Vorschriften des Ge­ setzes - im Einzelfall tun muß, um zu wissen, was man tun darf. Im einzelnen: die erste Einführung in das Familienrecht ist die Grundlage fÜl1 die bankbetrieblichen Konsequenzen. Man muß etwas wissen über Ehe- und Familiennamen, über die Schlüsselgewalt und über Haushaltsführung, Erwerbs­ tätigkeit und Familienunterhalt. Dann erst kann man den ersten wesentlichen Punkt, das Verhältnis Eltern-Kind leicht erfassen.

  • af Dr Kohler, Dr Lehmann, Ra Dr Jens Nielsen, mfl.
    812,95 kr.

    Weitgehend bekannt ist der Dialog aua dem "Faust", den der SchUler mit Mephisto filhrt, um sich in seiner Berufswahl beraten zu lassen: "Zu Rechtsgelehrsamkeit kann ich mich nicht bequemen." "Ich kann es Euch so sehr nicht ilbelnehmen ... " Damit bringt Goethe eine gewisse Abneigung gegen das Recht zum Ausdruck, eine Abneigung, die sehr weit verbreitet, aber trotzdem letztlich unbegreiflich ist, weil unser gesamter Tagesablauf sich innerhalb der Rechtsordnung vollzieht. Besonders fur diejenigen, die im Wirtschaftsleben stehen, also insbesondere fur die Bankkaufleute, ist es einfach eine Berufsnotwendigkeit, die Regeln zu ken­ r.en, die das Wirtschaftsleben beherrschen. Es ist daher das vordringlichste A nliegen des Bankrechts, die Scheu vor dem Recht ilberwinden zu helfen und dieses Fc.chgebiet des Studienplans der Bankakademie den Teilnehmern nahe­ zubringen. Das Bankrecht bietet wie kein anderes Studienfach Gelegenheit zur Ausbildung und Schulung des logischen Denkens. Darilber hinaus will das Bankrecht die Kenntnis der filr den Bankkaufmann wichtigen Rechtsgrundbegriffe vermitteln und ihre Zusammenhiinge in der Rechtsordnung aufzeigen. Diese Grundbegriffe mussen, darilber sollte sich jeder Teilnehmer zu Beginn seines Studiums klar sein, hart erarbeitet werden. Dozenten und Autoren dieses Fachgebietes haben cs besonders schwer, weil das Studium im Bankrecht im Unterschied zu den anderen Studienfiichern in der Regel ohne jegliche Vorkenntnisse begonnen wird.

  • - Eine OEkonomische Analyse Des Objektivierten Geld- Und Kapitalmarktes in Den USA
    af Senior Advisor and Lecturer Richard (Clifford Chance Amsterdam and Radboud University Nijmegen) Nowak
    634,95 kr.

    Die großen Etappen in der Geschichte des Geld-und Kapitalmarktes der Ver­ einigten Staaten von Amerika sind gekennzeichnet durch schwere Krisen und durch die darauf folgenden Reaktionen des Gesetzgebers. Die Serie von Depressio­ nen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, zuletzt der Einbruch im Jahre 1857, führten zu dem allerdings noch unzulänglichen Versuch, durch den National Bank­ ing Act of 1863 die Unelastizität des Systems der unabhängigen Einzelbanken zu überwinden. Nach einer weiteren Reihe von Störungen, an deren Ende die schwere Kreditkrise von 1907 stand, wurde durch den Federal Reserve Act of 1913 in den USA, als letzte der großen Handels-und Industrienationen der westlichen Welt, eine Zentralbank geschaffen. Das Federal Reserve System hat in den 50 Jahren seines Bestehens entscheidend zur Gesundung der amerikanischen Finanzwirt­ schaft beigetragen. Die Weltwirtschaftskrise von 1929/31 löste mit den Banking Acts of 1933 und 1935 eine weitere grundlegende Reform der gesetzlichen Bestim­ mungen aus. Erstmals wurde auch der Kapitalmarkt in die Regulierungen mit ein­ bezogen. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Reform waren die Errichtung der Securities and Exchange Commission und die Trennung in Geldmarkt-und Kapi­ talmarktbanken. Insgesamt besteht auch in den USA die Tendenz zur immer stärkeren Beschränkung der ursprünglichen absoluten Bankfreiheit. Das wichtigste Ereignis nach dem Ende des 2. Weltkrieges schlug sich allerdings nicht in einem Gesetz nieder.

  • af Hanns Weber
    630,95 kr.

    Die vorliegende Darstellung geht auf eine Anregung meines hoch- verehrten Lehrers, Herrn Professor Dr. Hanns Linhardt, Nurnberg, zuruck, dem ich fur seine wertvollen Hinweise bei der Gestaltung der Arbeit herzlich danke. Zugleich gilt mein Dank den Berliner Kreditinstituten und Ver- waltungsstellen, die mir bei der Beschaffung von Unterlagenfreundlichst behilflich gewesen sind. Hans Weber INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeiner Teil Zur Begriffsbestimmung 3 1. Die Politische Entwicklung des Gemeinwesens Berlin 5 1. Die Entwicklung beeinflussende Faktoren . 5 2. Die Bevolkerungs- und Flachenausdehnung . . . 6 3. Das Verkehrswesen in Berlin 7 4. Die Verluste des Gemeinwesens Berlin durch den 2. Weltkrieg 8 H. Die wirtschaftliche Entwicklung und Charakteristik Berlins 10 1. Die wirtschaftliche Entwicklung bis zur Mitte des 19. Jhdts. 10 2. Die fur die wirtschaftliche Entwicklung von der Reichsgrundung ausgehenden Impulse . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3. Statistische Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung und Charakteristik Berlins . . . . . . . . . . . . 12 a) Vermogens- und Einkommensverhaltnisse 12 b) Unternehmungen, Verbande und Beschaftigte 14 c) Die Konsumplatzeigenschaft und der Verkehr 18 d) Post- und Nachrichtenwesen . . . . 20 B. Das Bankwesen 25 I. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts. 25 1. Die Privatbankiers . . . . . .

  • af Hanns Linhardt
    632,95 kr.