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    Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (INSTITUT FÜR POLITISCHE WISSENSCHAFT UND SOZIOLOGIE), Veranstaltung: Demokratiereform, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Urteil vom 25. Juli 2012 traf das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung mit großer Tragweite für die zukünftige Ausgestaltung des Wahlrechts der deutschen Demokratie. Das geltende Wahlrecht wurde als verfassungswidrig verworfen und die Zahl der Überhangmandate auf 15 begrenzt. Das Urteil hat eine lange und zum Teil unglückliche Vorgeschichte, die bis in die 90er Jahre zurückreicht - als die Überhangmandate durch ihr gehäuftes Vorkommen zunehmend als Problem in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft wahrgenommen wurden. Dem Wandel des Parteiensystems und der zunehmenden Fragmentierung nach der Wiedervereinigung konnte die ¿alte¿ Regelung des personalisierten Verhältniswahlrechts nicht mehr gerecht werden. Justiz und Politik taten sich allerdings lange schwer, angemessene Reformen auf den Weg zu bringen: Macht- und parteipolitische Überlegungen bestimmten die Entwicklung. Im juristisch-politikwissenschaftlichen Diskurs wurde die Wahlrechtsreformdebatte, besonders seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ¿negativen Stimmrecht von 2008, in vielen Beiträgen und Stellungnahmen intensiv thematisiert. Das Spektrum der Vorschläge reicht dabei von ¿kleinen¿ Reformen, die am System der personalisierten Verhältniswahl festhalten und ¿nur¿ das Problem der Überhangmandate und des negativen Stimmgewichts zu lösen versprechen, bis zu ¿großen¿ Reformen, die den bisher eingeschlagenen Pfad verlassen und die Einführung - entweder eines Mehrheitswahlsystems oder der Verhältniswahl, bzw. eine Stärkung der Komponenten dieser beiden Modelle - vorschlagen. Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist erstens, die Entstehung und Entwicklung der Überhangmandate nachzuzeichnen und zu analysieren und zweitens, die im juristischen und politikwissenschaftlichen Diskurs vorgeschlagenen Wahlrechtsreformmodelle darzustellen und kritisch zu untersuchen.